Telefonnummer, E-Mail, Instagram-Name: Google kann Beiträge mit 3 Arten von Kontaktdaten jetzt entfernen

In der Google-Hilfe steht seit Ende September ein neuer Satz zu Beiträgen im Unternehmensprofil: Beiträge mit nicht bestätigten Kontaktdaten können entfernt werden. Gemeint sind Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles. Die deutsche Fassung der Richtlinie enthält den Satz bereits.

Das Wichtigste: Google kann Beiträge im Unternehmensprofil entfernen, die nicht bestätigte Kontaktdaten enthalten. Laut Google-Hilfe zählen dazu Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles. Die Änderung wurde am 25. September 2026 dokumentiert und steht auch in der deutschen Richtlinie. Betroffen ist jeder Betrieb, der Kontaktdaten in den Beitragstext schreibt. Google empfiehlt stattdessen den Button „Jetzt anrufen“, der die bestätigte Nummer des Profils nutzt.

Plattform: Google   Thema: Unternehmensprofile

Comic: Hand mit Pinzette entfernt Telefonhörer, Briefumschlag und Sprechblase von der Angebotskarte eines Bäckers
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoname: Drei Angaben können einen Beitrag im Unternehmensprofil jetzt kosten.

Wie oft steht unter einem Angebot im Unternehmensprofil der Satz „Ruf uns an unter …“ oder „Schreib uns auf Instagram“? Genau diese Zeile kann seit Ende September dazu führen, dass Google den ganzen Beitrag entfernt. Die Inhaltsrichtlinie für Beiträge nennt jetzt drei Arten von Kontaktdaten, die bestätigt sein müssen. Wer Aktionen, Termine oder Stellenangebote über Beiträge bewirbt und die Kontaktdaten in den Text schreibt, riskiert, dass der Beitrag verschwindet.

Was ist passiert?

Am 25. September 2026 hat Search Engine Roundtable zwei geänderte Hilfeseiten von Google dokumentiert; entdeckt hatte sie die Beraterin Hiroko Imai. In der Inhaltsrichtlinie für Fotos, Videos und Beiträge hieß es auf Englisch bisher: „To avoid the risk of abuse, we do not allow your post content to include a phone number.“ Die neue Fassung lautet auf Deutsch (Google-Hilfe, abgerufen am 5. Oktober 2026): „Um Betrug und Missbrauch vorzubeugen, entfernen wir unter Umständen Beiträge mit nicht bestätigten Kontaktdaten. Dazu gehören Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles.“

Die zweite Hilfeseite, die Anleitung zum Erstellen von Beiträgen, ergänzt: „Beiträge mit einer Telefonnummer in der Beitragsbeschreibung werden unter Umständen abgelehnt, wenn nicht bestätigt werden kann, dass sie mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, für das sie veröffentlicht werden.“ Als Ausweg nennt Google den Button „Jetzt anrufen“: Er verwendet laut Hilfe „die bestätigte Telefonnummer aus deinem Unternehmensprofil“.

Die Regel ist damit an einer Stelle lockerer und an zwei Stellen strenger geworden. Telefonnummern im Beitragstext waren bisher nach dem englischen Wortlaut gar nicht erlaubt; jetzt kommt es darauf an, ob Google die Nummer dem Betrieb zuordnen kann. Neu im Wortlaut sind E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles. Wie Google eine E-Mail-Adresse oder einen Instagram-Namen bestätigt, steht in der Hilfe nicht. Eine Ankündigung von Google zu der Änderung gibt es nicht.

Welche Zahlen gibt es?

3

Arten von Kontaktdaten nennt die Richtlinie: Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles (Google-Hilfe, abgerufen am 05.10.2026)

13 Mio.

gefälschte Unternehmensprofile hat Google 2025 entfernt; die neue Regel begründet Google mit Betrug und Missbrauch (Google, The Keyword, 16.04.2026)

?

Wie viele Beiträge wegen Kontaktdaten entfernt oder abgelehnt werden, veröffentlicht Google nicht

Wer gewinnt?

Im Vorteil sind Betriebe, deren Profil vollständig gepflegt ist. Wer Telefonnummer, Website und Social-Media-Profile im Unternehmensprofil hinterlegt hat, braucht die Angaben im Beitragstext nicht und kann auf den Aktionsbutton verweisen. Auch Kunden dürften profitieren: Betrüger, die fremde Profile oder Beiträge nutzen, um eine falsche Rufnummer zu verbreiten, verlieren einen Weg.

Wer verliert am meisten?

Der lokale Betrieb, der seine Beiträge aus Instagram oder Facebook übernimmt. Dort gehört der eigene Kontoname oder eine Handynummer für Bestellungen oft zum Standardtext. Betroffen sein können auch Betriebe, die im Beitrag eine andere Nummer nennen als im Profil, etwa die Mobilnummer des Außendienstes oder die Durchwahl für Reservierungen. Ob Google eine solche Zweitnummer als bestätigt wertet, geht aus der Hilfe nicht hervor. Die Folge ist in beiden Fällen dieselbe: Das Angebot, für das der Beitrag geschrieben wurde, ist im Profil nicht mehr zu sehen. Wie Beiträge grundsätzlich aufgebaut sein sollten, steht im Leitfaden Beiträge im Google Unternehmensprofil richtig nutzen.

Wie können lokale Unternehmen reagieren?

Erstens: Kontaktdaten aus dem Beitragstext nehmen und den Aktionsbutton nutzen, für Anrufe den Button „Jetzt anrufen“. Zweitens: Zusätzliche Rufnummern, die in Beiträgen vorkommen sollen, vorher im Unternehmensprofil hinterlegen. Drittens: Vorlagen und Planungswerkzeuge prüfen, die Texte aus anderen Netzwerken automatisch übernehmen, und Signaturen mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Kontonamen entfernen. Viertens: Laufende Beiträge durchsehen und den Status neuer Beiträge nach dem Veröffentlichen kontrollieren.

Die Kontaktdaten gehören ins Profil, der Beitrag verweist darauf.

Fazit

Google kann Beiträge mit nicht bestätigten Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles entfernen; die Regel steht seit Ende September auch in der deutschen Hilfe. Wer Kontaktdaten aus dem Beitragstext nimmt und den Aktionsbutton nutzt, behält seine Beiträge im Profil.

Quellen

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Tobias Frank — Inhaber Lokalbesucher GmbH

Verfasst von

Tobias Frank

Inhaber & Geschäftsführer · Lokalbesucher GmbH · 20 Jahre Erfahrung (Salesforce, Amazon, StepStone) ·

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