Das Wichtigste: Google verbietet seit Anfang Oktober 2026 im Eintrag des Unternehmensprofils zeitlich begrenzte Werbeaktionen, Preise und direkte Handlungsaufforderungen. Die Regel steht so auch in der deutschen Richtlinie. In Beiträgen bleiben Angebote erlaubt, dort sind nur fremde Kontaktdaten und Links verboten. Wer Rabatte oder Preise in Beschreibung oder Namen führt, sollte sie in Beiträge verschieben.
Plattform: Google Thema: Unternehmensprofile
„Herbstaktion: 20 Prozent auf alle Inspektionen, jetzt Termin sichern“ – solche Sätze stehen in vielen Unternehmensbeschreibungen bei Google. Nach der aktuellen Fassung der Google-Maps-Richtlinie gehören sie dort nicht mehr hin. Google trennt jetzt ausdrücklich zwischen dem Eintrag, der die dauerhafte Identität eines Unternehmens beschreibt, und den Beiträgen, in denen Angebote weiter erlaubt sind. Für Betriebe heißt das: Werbung ja, aber an der richtigen Stelle.
Was ist passiert?
Google hat den Abschnitt „Werbung sowie Einwerbung von Inhalten“ der Richtlinie für nutzergenerierte Inhalte auf Google Maps erweitert. Die Änderung fiel der Beraterin Hiroko Imai auf, die alte und neue Fassung auf LinkedIn verglich; Search Engine Roundtable berichtete am 06.10.2026. In der deutschen Fassung heißt es nun: „Beiträge auf Google Maps sollten echte Erfahrungen widerspiegeln oder die dauerhafte Identität eines Unternehmens repräsentieren.“ Die Plattform solle „eine zuverlässige Informationsquelle“ bleiben und „nicht zu einem Marktplatz“ werden.
Neu ist ein eigener Absatz „Für Händler*innen“. Unzulässig sind danach im Eintrag „Werbeinhalte oder kommerzielle Inhalte, die Folgendes enthalten: zeitlich begrenzte Werbeaktionen, Preise oder direkte Calls-to-Action“. In Beiträgen verboten sind „E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Links zu sozialen Medien oder Links zu anderen Websites, die nicht mit deinem Unternehmen in Verbindung stehen“. Der Satz danach ist für die Praxis der wichtigste: „Angebote und Updates, die als Werbe- oder kommerzielle Inhalte angesehen werden können, sind in Beiträgen ansonsten zulässig.“
Für Nutzer gilt der Abschnitt unverändert weiter: Unzulässig sind dort „Werbung oder kommerzielle Inhalte“ sowie „E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Links zu sozialen Medien und anderen Websites in deinen Rezensionen“. Neu ist also vor allem, dass Google die Regeln für Inhaber getrennt und konkret ausformuliert.
Welche Felder Google genau mit „Eintrag“ meint, nennt die Richtlinie nicht. Naheliegend sind Unternehmensname und Beschreibung, also die Angaben, die dauerhaft im Profil stehen.
Welche Zahlen gibt es?
Werbeformen sind im Eintrag verboten: befristete Aktionen, Preise, direkte Handlungsaufforderungen (Google-Maps-Richtlinie, abgerufen am 11.10.2026)
Arten fremder Kontaktdaten sind in Beiträgen verboten: E-Mail, Telefon, Social-Media-Links, Website-Links ohne Bezug zum Unternehmen (ebd.)
Wie viele Profile betroffen sind, veröffentlicht Google nicht.
Wer gewinnt?
Suchende bekommen Einträge, die beschreiben, was ein Betrieb dauerhaft anbietet, statt Preise, die nach drei Wochen nicht mehr stimmen. Profitieren dürften auch Betriebe, die Beiträge bereits regelmäßig nutzen: Für Aktionen ist das jetzt ausdrücklich der vorgesehene Ort. Wie Beiträge gut funktionieren, steht in unserer Meldung zu Beiträgen mit unbestätigten Kontaktdaten.
Wer verliert am meisten?
Lokale Betriebe, die ihre Beschreibung als Werbefläche nutzen: Restaurants mit Mittagstisch-Preisen, Friseure mit Neukunden-Rabatten, Werkstätten mit saisonalen Paketpreisen, Handwerker mit „Jetzt anrufen“ in der Beschreibung. Welche Folgen ein Verstoß hat, nennt der Abschnitt nicht. Denkbar ist, dass Google die Beschreibung ablehnt oder Inhalte entfernt; ob es darüber hinaus Folgen für das Profil geben kann, geht aus der Richtlinie nicht hervor. Unter die Regel dürften auch Unternehmensnamen mit Zusätzen wie „Jetzt 10 % sparen“ fallen. Wer seine Beschreibung vor Jahren von einer Agentur oder einem Verzeichnisdienst hat schreiben lassen, sollte sie besonders genau lesen.
Wie können lokale Unternehmen reagieren?
- Erstens: Beschreibung und Unternehmensname auf Preise, Rabatte, Fristen und Aufforderungen wie „Jetzt buchen“ prüfen.
- Zweitens: Die Beschreibung auf dauerhafte Angaben umstellen: Leistungen, Einzugsgebiet, Spezialisierung, Erfahrung.
- Drittens: Aktionen und Preise als Angebots-Beitrag veröffentlichen, dort sind sie laut Richtlinie zulässig.
- Viertens: In Beiträgen ausschließlich eigene Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Links verwenden.
Die Beschreibung sagt, wer du bist. Was du diese Woche anbietest, gehört in einen Beitrag.
Fazit
Google verbietet im Eintrag des Unternehmensprofils jetzt ausdrücklich befristete Aktionen, Preise und direkte Handlungsaufforderungen, auch in der deutschen Richtlinie. Prüfe deine Beschreibung noch diese Woche und verschiebe Angebote in Beiträge.
Quellen
- Google, Richtlinie für nutzergenerierte Inhalte auf Google Maps: Unzulässige Inhalte (deutsche Fassung), abgerufen am 11.10.2026
- Google, Maps User Generated Content Policy: Prohibited & restricted content (englische Fassung), abgerufen am 11.10.2026
- Search Engine Roundtable, Updated Google Maps Policy: What Merchants Can't Post In Listings Or Posts, 06.10.2026, abgerufen am 11.10.2026
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