Das Wichtigste: Google hat am 10. August 2026 die Namensrichtlinie erweitert: Wiederholte zweisprachige Namen und Transliterationen sind verboten, zum Beispiel „Restaurant Athen Εστιατόριο Αθήνα". Das gilt auch, wenn der Name so am Ladenschild steht. Erlaubt bleibt ein Name in einer Sprache oder ein echter Eigenname, der Wörter aus zwei Sprachen enthält. Betroffene Profile sollten den Namen jetzt selbst korrigieren, bevor Google sperrt.
Plattform: Google Thema: Unternehmensprofile
Was ist neu?
Die Richtlinie zum Firmennamen verlangte schon immer den „echten Namen, wie er in der realen Welt verwendet wird", ohne Zusätze wie Ort, Leistung oder Slogan. Neu ist der ausdrückliche Passus gegen Wiederholungen des Namens in einer zweiten Sprache oder Schrift. Google begründet das mit der Lesbarkeit in Maps und mit Missbrauch: Der doppelte Name wurde oft genutzt, um zusätzliche Keywords unterzubringen.
Was bleibt erlaubt?
- Ein Name in einer Sprache, auch in nicht-lateinischer Schrift.
- Ein Eigenname, der von Natur aus zwei Sprachen mischt, etwa „Café Istanbul".
- Die zweite Sprachfassung in der Beschreibung oder als Leistung, nicht im Namen.
Was solltest du jetzt tun?
Namen im Profil prüfen und die Wiederholung streichen. Eine Namensänderung kann eine erneute Verifizierung auslösen, das ist normal. Wer wartet, bis Google eingreift, riskiert eine Sperre mit Einspruchsverfahren, das bis zu zwei Wochen dauert. In unseren Kundenprofilen betrifft das vor allem Gastronomie und Lebensmittelhandel mit türkischen, griechischen und arabischen Namen.
Fazit
Firmennamen auf eine Sprachfassung reduzieren, sonst droht eine Sperre.
Quellen
- Search Engine Roundtable: Bilingual Names nicht mehr erlaubt
- Google-Hilfe: Richtlinien für Unternehmensprofile
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